Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um die Immobilie bzw. über unser Unternehmen.
Ab dem 01.11.2015 gilt bundesweit ein neues Meldegesetz. Es nimmt Mieter und Vermieter gleichermaßen in die Pflicht und ist auch zu beachten, wenn man als Eigentümer eine eigene Wohnung bezieht.
Das neue Meldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung der Wohnung bei der Meldebehörde eine Erklärung des Wohnungsgebers (i. d. R. der Vermieter) nötig ist. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümer ist, gibt künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer umzieht, muss sich auch weiterhin nur abmelden, wenn er ins Ausland umzieht oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgibt.
Die Bestätigung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- oder Auszug auszustellen. Wer seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Ein entsprechendes Formular für Vermieter und Eigentümer finden Sie bei uns unter der Rubrik "Formulare".
08.08.2012 - Nachrüstpflicht Wasserzähler Altbauten
12.03.2012
Immer aktuell! Unsere Immobilienangebote werden auf unserer Website unter Immobilienangebote angezeigt.