Aktuelles
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Neu ab 01.11.2015 - Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes.
Ab dem 01.11.2015 gilt bundesweit ein neues Meldegesetz. Es nimmt Mieter und Vermieter gleichermaßen in die Pflicht und ist auch zu beachten, wenn man als Eigentümer eine eigene Wohnung bezieht.
Das neue Meldegesetz sieht vor, dass zur Anmeldung der Wohnung bei der Meldebehörde eine Erklärung des Wohnungsgebers (i. d. R. der Vermieter) nötig ist. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümer ist, gibt künftig eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer umzieht, muss sich auch weiterhin nur abmelden, wenn er ins Ausland umzieht oder eine Nebenwohnung ersatzlos aufgibt.
Die Bestätigung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- oder Auszug auszustellen. Wer seine Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Ein entsprechendes Formular für Vermieter und Eigentümer finden Sie bei uns unter der Rubrik "Formulare".
Quelle: Holsteinischer Courier vom 24.09.2012
Quelle: Holsteinischer Courier vom 10.09.2012
Quelle: house and more
Quelle: house and more
08.08.2012 - Nachrüstpflicht Wasserzähler Altbauten
Quelle: Deutscher Mieterbund
Der gespaltene Markt.
In München oder Hamburg werden für Häuser und Wohnungen Rekordpreise erzielt, in weiten Teilen der Republik dagegen verlieren Immobilien an Wert. Manche sind bereits unverkäuflich.
12.03.2012
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